Für den Güterkraft-, Personen- und Straßenverkehr und für das Taxi- und Mietwagengewerbe
Jedes gewerbliche Unternehmen im Güterkraft- und Personenverkehr muss laut EU-Verordnung einen Verkehrsleiter stellen, der verantwortlich ist z.B. für Fahrzeugwartung und Instandhaltung, Beförderungsverträge, Rechnungslegung, Ladungszuweisungen und Sicherheitsprüfungen. Voraussetzung dafür ist die fachliche Eignung, nachgewiesen durch eine IHK-Prüfung.
Das Bildungsforum bietet Sach- und Fachkundeseminare und bereitet Sie kompetent auf die Sach- und Fachkundeprüfungen des Verkehrsleiters vor.
Mehr Information zur Ausbildung bei der IHK.
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